Geltungsbereich
Für alle Leistungen deren Gegenstand Trainingsmaßnahmen und/oder Schulungen (nachfolgend zusammenfassend „Schulung“) durch die HIMA Paul Hildebrandt GmbH (nachfolgend „HIMA“) sind, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn auf diese in der Bestellung ausdrücklich verwiesen wird.
Die Schulungsangebote von HIMA sind stets freibleibend.
Schulungsvoraussetzungen
HIMA ist bestrebt, die in den jeweiligen Schulungen genannten Ziele zu erreichen. HIMA übernimmt keine Gewährleistung für den Schulungserfolg, der im Wesentlichen auch vom Einsatz und den ggf. erforderlichen Vorkenntnissen des Teilnehmers abhängt. Für das Vorhandensein notwendiger Voraussetzungen und erforderlicher Vorkenntnisse trägt der Teilnehmer selbst die Verantwortung. Ein Anspruch zur Vermittlung von Wissen, welches für die Schulung vorausgesetzt wird, besteht im Rahmen der jeweiligen Schulung nicht.
Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Dies kann entweder mit dem HIMA Anmeldeformular online, postalisch, per Telefax oder per Email an training(at)himaremove-this..com erfolgen. Anmeldungen, per Telefon oder persönlich mitgeteilt, können nur akzeptiert werden, wenn der Auftraggeber diese umgehend schriftlich bestätigt. Eine Anmeldung gilt erst mit der Übersendung der Teilnahmebestätigung durch HIMA als angenommen.
Benötigt werden neben dem gewünschten Schulungstermin Vor- und Zuname des Teilnehmers, E-Mail-Adresse sowie die Rechnungsanschrift. Die Schulungen sind mit einer maximalen Teilnehmerzahl von acht (8) Personen geplant. Anmeldungen werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie eingehen. Alle für die Schulung erforderlichen Informationen und Unterlagen werden zusammen mit der Teilnahmebestätigung zugesandt.
Die fehlerhafte Übermittlung von telegraphischer, fernschriftlicher oder telefonischer Anmeldung sowie Weisungen geht auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner E-Mail-Adresse und sonstigen bei der Anmeldung geforderten Angaben unverzüglich mitzuteilen.
Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen, für die jeweilige Schulung ausgeschriebenen Preise, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist. Die Teilnahmegebühren werden dem Auftraggeber pro Teilnehmer berechnet und beinhalten die unter Ziffer 5 genannten Leistungen.
Die Teilnahmegebühren für die jeweilige Schulung nebst etwaigen Zusatzleistungen sind spätestens 10 Tage vor Schulungsbeginn ohne Abzug zu entrichten. Abweichend dazu können veränderte Konditionen in dem jeweiligen Angebot angegeben sein. Konto- bzw. Rechnungsdaten sind der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
Leistungsumfang
In den Teilnahmegebühren sind folgende Leistungen von HIMA enthalten: Vorbereitung und Durchführung der Schulung, Bereitstellung und Nutzung der Schulungssysteme und Rechner, Unterrichtung der ausgewiesenen bzw. abgesprochenen Inhalte, die Schulungsunterlagen sowie die Übergabe einer auf die Teilnehmer ausgestellte Teilnahmebescheinigung. Sofern die Schulung bei HIMA am Standort Brühl (Baden) stattfindet, sind die Pausen- und Mittagsverpflegung an den Schulungstagen sowie die Nutzung der jeweiligen Schulungsräume ebenfalls enthalten. Die Schulungsunterlagen in gedruckter Form stehen dem Teilnehmer nach Abschluss der Schulung zur Mitnahme zur Verfügung.
Zusatzleistungen (insbesondere Anreise und/oder Übernachtungen) müssen vom Auftraggeber separat bestellt werden. HIMA weist darauf hin, dass etwaige Anfahrts-, Übernachtungs- und weitergehende Verpflegungskosten je Teilnehmer vom Auftraggeber selbst zu tragen sind. Sämtliche Leistungen (Schulungsteilnahme und etwaige Zusatzleistungen) werden im Rahmen der Auftragsbestätigung von HIMA schriftlich bestätigt sowie alle erforderlichen Informationen hierüber mitgeteilt.
Auf Wunsch des Aufraggebers führt HIMA bestimmte Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers durch („Vor-Ort-Schulung“). Vor-Ort-Schulungen bedürfen der einzelvertraglichen Regelung zwischen HIMA und dem Auftraggeber. Auf Anfrage wird HIMA, nach Abstimmung die erforderlichen Rahmenbedingungen der Vor-Ort-Schulung, dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot unterbreiten. Der Auftraggeber hat das Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist schriftlich zu bestätigen. Entsprechend der zwischen HIMA und dem Auftraggeber angestimmten Rahmenbedingungen, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die für die Schulung erforderlichen Rahmenbedingungen für eine reibungslose Durchführung sicher zu stellen. Darüber hinaus ist das Dokument „Hinweise zu Vor-Ort-Schulungen“, zum Download verfügbar auf www.hima.com, vom Auftraggeber zu beachten.
Bei Vor-Ort-Schulungen ist der Auftraggeber verpflichtet, auf seine Kosten geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, in denen die bereitgestellten Schulungssysteme, Rechner und anderweitigen Equipments sicher vor Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl – bei mehrtägigen Schulungen auch über Nacht – aufgebaut und gelagert werden können. Sofern die Lieferung des Schulungsequipments vorab erfolgt, hat der Empfänger dafür Sorge zu tragen, dass das gesamte Schulungsequipment in einen geeigneten Schulungsraum verbracht wird. Sofern das Schulungsequipment nach Ende der Schulung nicht durch den HIMA Trainer mitgenommen wird, sondern eine Abholung erfolgt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass das Equipment für den Transport sachgerecht verpackt und bis zur Abholung an einem geeigneten Ort sicher vor Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl eingelagert wird.
Schulungszeiten
Die Schulung beginnt am ersten Tag um 08:30 Uhr, sofern keine andere Angabe in der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Sofern die Schulung bei HIMA am Standort Brühl (Baden) stattfindet, meldet sich der Teilnehmer beim Empfang an. Das tägliche Ende ist gegen 16:30 Uhr geplant, kann jedoch variieren. Der Auftraggeber bzw. der Teilnehmer hat die An- und Abreise entsprechend selbst zu organisieren.
Soweit eine Vor-Ort-Schulung vereinbart ist, sind die Termine und Schulungszeiten mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen zwischen HIMA und dem Auftraggeber abzustimmen.
Nutzungsrechte an Schulungsunterlagen
HIMA räumt dem Auftraggeber an den Schulungsunterlagen ein nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht ein. HIMA weist darauf hin, dass sämtliche Rechte an diesen Unterlagen sowie den sich daraus ergebenden Inhalt und den in der Schulung vermittelten Informationen bei HIMA verbleiben. Insbesondere eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigungen und/oder Veröffentlichungen, auch auszugsweise, dürfen nur in Absprache mit und nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von HIMA erfolgen. Das Recht zur Anfertigung von Sicherungskopien bleibt hiervon unberührt.
Stornieren der Anmeldung durch Auftraggeber
Eine Stornierung hat schriftlich per Post oder Telefax oder Email an training(at)himaremove-this..com zu erfolgen. Für Stornierungen, die mindestens 30 Kalendertage vor Schulungsbeginn eingehen, werden keine Stornierungskosten berechnet. Für Stornierungen, die zwischen 11 und 29 Kalendertage vor Schulungsbeginn eingehen, werden Stornierungskosten in Höhe von 50% der Teilnahmegebühren berechnet. Bei Stornierungen, die weniger als 11 Tage vor Schulungsbeginn eingehen, bei Fernbleiben oder Abbruch der Schulung sind die vollen Teilnahmegebühren als Stornierungskosten zu entrichten. Der Auftraggeber hat stets die Möglichkeit einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen, ohne das zusätzliche Gebühren entstehen.
Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Schadenspauschale. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Bezahlung des geringeren Schadens verpflichtet. Ebenso bleibt es HIMA unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer Schaden, als vorstehende Schadenspauschale entstanden ist. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Zahlung des höheren Schadens verpflichtet.
Stornierung der Anmeldung durch HIMA; Mindestteilnehmerzahl
Bedingt durch nicht ausreichende Teilnehmerzahl, Ausfall des Trainers, höhere Gewalt oder andere wichtige Gründe kann HIMA eine Schulung zeitlich verschieben oder endgültig absagen. In diesem Fall wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich benachrichtigt und gegebenenfalls hinzugebuchte Hotelreservierungen umgebucht bzw. storniert. HIMA wird einen Ersatztermin oder eine anderweitige Lösungsmöglichkeit benennen, sofern dies möglich ist. In den vorstehenden Fällen hat der Auftraggeber das Recht eines kostenfreien Rücktritts.
Haftung
Bei Ausfall einer Schulung gemäß Ziffer 9 oder beim persönlichen Nichterreichen des Ausbildungsziels sind Schadensersatzansprüche gegen HIMA ausgeschlossen. Die Haftung von HIMA für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer bzw. Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für die Haftung der Vertreter, Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von HIMA.
HIMA beschäftigt im Rahmen seiner Schulungen ausschließlich fachlich qualifizierte Trainer. Die während der Schulung gebotenen Informationen sowie die schriftlich oder in anderer Form weitergegebenen Unterlagen sind sorgfältig ausgearbeitet; dennoch wird für die im Rahmen der Schulung gebotenen Anwendungsbeispiele, Aussagen und Unterlagen keine Haftung übernommen. Sie dienen letztlich der Heranführung an das komplexe Thema Programmierung und den Umgang mit einer HIMA Steuerung und besitzen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Skizzen und Abbildungen können vereinfacht dargestellt sein. Für sicherheitsrelevante Planungen und Entscheidungen sind die jeweils neusten Ausgaben der Dokumentationen aus dem Internet, verfügbar auf www.hima.com, herunterzuladen.
Datenschutz
HIMA ist berechtigt, die bei der Anmeldung übermittelten und im Rahmen der Schulung von den Teilnehmern angegebenen Daten zu Zwecken der Teilnehmerverwaltung elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung der DSGVO.
Eine Übermittlung der Daten erfolgt nur, sofern dies für die Schulungsdurchführung oder -evaluation oder
-fakturierung erforderlich ist. Sonstige Übermittlungen erfolgen nur nach vorheriger Einwilligung. Weitere Informationen finden Sie in unserem allgemeinen Datenschutzhinweis.
Sicherheit
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Teilnehmer hinsichtlich sämtlicher Regelungen dieser Teilnahmebedingungen unterrichtet werden und sich an die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und alle Sicherheitsbestimmungen halten sowie während der Schulung den Weisungen des Trainers folgen. Zum Schutz der Systeme von HIMA dürfen eigenen Dateien und selbst mitgebrachte Software nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch den Trainer auf den bereitgestellten Rechnern verwendet werden. Bei Schäden und/oder Zuwiderhandlungen behält sich HIMA Schadensersatzforderungen vor.
Nebenabreden und Gerichtsstand
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Aufhebungen, Ergänzungen und/oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – sofern zulässig – Mannheim.
Zusätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Ergänzend gelten die Allgemeinen Leistungs- und Lieferbedingungen (AGB) der HIMA Paul Hildebrandt GmbH in der jeweils aktuellen Version, die im Internet unter www.hima.de unter Impressum zum Download bereitstehen.